
„Menschenrechte“ sind zu einem zentralen Thema des Religionsunterrichts geworden, aber bislang fehlte eine fundierte didaktische Grundlegung. Gesellschaftliche, kirchliche, theologische und pädagogische Gründe sprechen gleichermaßen für eine nachhaltige Menschenrechtsbildung. Der Religionsunterricht kann dazu einen spezifischen Beitrag leisten, vor allem im Blick auf die Gottebenbildlichkeit des Menschen als Begründung einer unverlierbaren Würde, aber auch durch eine pädagogisch reflektierte Didaktik. Nicht zuletzt bietet dieser Unterricht zahlreiche Möglichkeiten, aktuelle Fragen einer an den Menschenrechten orientierten gesellschaftlichen Praxis aufzunehmen. Mehr Informationen auf der Verlagsseite.